Unsere Schadengutachten helfen Ihnen zu Ihrem Recht.


Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn jemand anderes schuldhaft Ihr Fahrzeug beschädigt hat. Wenn Sie also bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, dann spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden. In der Regel besteht dieser Haftpflichtschaden aus mehreren Positionen (Sachschaden / Personenschaden / Vermögensschaden).

Als Geschädigter haben Sie im Fall eines Haftpflichtschadens Anspruch auf den Ersatz der am Fahrzeug entstandenen Schäden (Sachschaden).

Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Das bedeutet, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre (geregelt durch das Bürgerliche Gesetzbuch / BGB § 249).

Im Haftpflichtschadenfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers (Verursachers) die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten bzw. die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges (§3 Pflichtversicherungsgesetz). Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung.

Im Fall eines Haftpflichtschadens entscheiden Sie als Geschädigter, welcher Sachverständige den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufnehmen soll.

Das zuvor genannte gilt, wenn der Schadensort Deutschland ist. Bei Unfällen außerhalb Deutschlands gilt das Schadenrecht des Landes, in dem der Unfall eingetreten ist.

Wir helfen Ihnen, damit Ihnen Ihr Unfallschaden in voller Höhe erstattet wird!

Auf der Straße oder dem Parkplatz kann es jederzeit passieren, dass Ihr Auto ohne Ihr Verschulden beschädigt wird. Der Verursacher des Unfalls muss dafür aufkommen. Meist kann ein Laie aber nicht abschätzen, wie groß der Schaden ist oder welche Auswirkungen er auf die Fahrtüchtigkeit des Autos hat. Auch wenn es wie ein Bagatellschaden aussieht – der scheinbar harmlose Parkrempler richtet manchmal eine tiefergehende Beschädigung an.

Damit Sie bei der Regulierung des Schadens keine Nachteile haben, benötigen Sie ein Schadengutachten oder Unfallgutachten. Dies gibt Ihnen darüber hinaus Auskunft über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Wir kommen zeitnah zu Ihnen nach Hause oder begutachten Ihr Fahrzeug in unserer Prüfhalle. Als Experten in Sachen Schadengutachten ermitteln wir unabhängig und neutral den vollen Schadensumfang.

Warum benötigen Sie ein unabhängiges Schadengutachten?

Ein professionelles Unfallgutachten ist die Grundlage für die Abwicklung all Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung. Diese tragen auch die Kosten für das Schadengutachten. Der eklatante Unterschied zu einem Kostenvoranschlag: Er deckt nicht jeden Ihrer Ansprüche ab! Wie zum Beispiel die Fotodokumentation des Fahrzeugs und die Ermittlung der Vorschäden. Oder die Angabe, ob das Auto noch verkehrssicher ist.

Wie setzen Sie also Ihre Forderungen gegen den Schädiger in vollem Umfang durch? Lassen Sie von uns fach- und sachgerecht alle Beweise aufnehmen, die die Schadenhöhe und den Umfang des Schadens bestimmen. Wir erstellen ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Unfallgutachten, das zahlreiche Vorteile bietet und vor Gericht als Beweis anerkannt wird.

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